Vorsorge

Gesetzliches Hautkrebs-Screening

Alle 2 Jahre für alle Versicherten ab dem vollendeten 35. Lebensjahr.
In Deutschland gibt es seit 2008 das Programm einer gesetzlichen Früherkennungsuntersuchung auf Hautkrebs. Über 40000 (Kassen-)Ärztinnen und Ärzte haben sich durch ein bundeseinheitliches 8-stündigen Fortbildungsprogramm zertifiziert.

Diese Untersuchung stellt ein Screening dar, dies bedeutet eine Inaugenscheinnahme des gesamten Köpers von Kopf bis Fuß ggfs. unter Hinzunahme des Auflichtmikroskoes. Sie können das Screening von einem zertifizierten Allgemeinmediziner oder Facharzt für Dermatologie vornehmen lassen. Eine Überweisung ist für diese Früherkennungsuntersuchung nicht erforderlich! Allgemeinmediziner müssen bei Auffälligkeiten immer zum „Zweitscreening“ an einen Dermatologen überweisen, der die komplette Untersuchung wiederholt.
Weitere Informationen zum gesetzlichen Hautkrebs-Screening finden sie hier!
https://www.hautkrebs-screening.de/de/
Unsere Praxis ist zertifiziert.

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